Um als Heilpraktiker zu arbeiten, bedarf es einer staatlichen Zulassung, die nach einer Prüfung durch das Gesundheitsamt erteilt wird. Die Vorbereitungslehrgänge werden von speziellen Schulen als Fernstudium oder als Präsenzseminare in Voll- oder Teilzeit angeboten. Je nach Form und Dauer kommen auf den Teilnehmer Kosten von mehreren tausend Euro zu. Um diese Beträge aufbringen zu können, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung.

Bildungsförderung und Arbeitgeberzuschuss

Bevor Sie Ersparnisse einsetzen oder einen Kredit aufnehmen, raten die Finanzierungs-Experten von 9Brands dazu, zunächst zu prüfen, ob Sie Anspruch auf staatliche Leistungen haben. Bei drohender oder bereits bestehender Arbeitslosigkeit kommt ein Bildungsgutschein der Arbeitsagentur in Betracht. In einigen Bundesländern gibt es ähnliche Förderprogramme auf Landesebene. Mit einem besonders guten Abschluss in einem Gesundheitsberuf kann ein Weiterbildungsstipendium des Begabtenförderungswerks erlangt werden. Ansprechpartner sind die örtlichen Industrie- und Handelskammern oder die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB). Behinderte Menschen haben möglicherweise einen Anspruch auf Rehabilitationsförderung, um ihnen die Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen. Wenden Sie sich hierzu an die Arbeitsagentur. Haben Sie vermögenswirksame Leistungen angespart und dafür eine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten, dürfen Sie das Geld für die Heilpraktiker-Ausbildung einsetzen, ohne die Zulage zu verlieren. Besonders interessant ist diese Möglichkeit, weil ein Teil der Ausbildungskosten über die zusätzliche Bildungsprämie finanziert werden kann. Das Geld stammt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds. Alle Informationen hierzu sind im Internet unter bildungspraemie.info abrufbar. Sind Sie als Arbeitnehmer tätig, zum Beispiel in einer Arztpraxis, und könnte die Ausbildung zum Heilpraktiker Ihrem Arbeitgeber nutzen, stellen Sie ihm die Vorteile dar. Vielleicht kann er mit einem entsprechend qualifizierten Mitarbeiter Zusatzleistungen anbieten und damit neue Klienten ansprechen. Eine Unterstützung vom Chef sollte drin sein – entweder in Form einer Kostenbeteiligung oder durch bezahlte Freistellung.

Bankkredit nur bei sicherem Einkommen

Reichen Sparguthaben und eine eventuelle Förderung nicht aus, um die Ausbildungskosten zu decken, bleibt nur die Kreditfinanzierung. Die auf Vergleichsportalen angebotenen zinsgünstigen Darlehen werden meist nur Arbeitnehmern mit unbefristetem Arbeitsvertrag gewährt. Diese Option haben Sie nur, wenn Sie die Ausbildung zum Heilpraktiker neben Ihrer normalen Berufstätigkeit machen, also weiterhin Einkommen erzielen. Ein staatlicher Bildungskredit ist zwar grundsätzlich möglich, setzt aber voraus, dass die gewählte Ausbildungsstätte in das Register für Bafög-förderungsfähige Schulen eingetragen ist. Das ist bei Heilpraktiker-Schulen eher selten der Fall. Alternativ kommt ein Privatkredit in Betracht, entweder aus dem Bekanntenkreis oder über einschlägige Online-Vermittler. Wegen des hohen Ausfallrisikos sind die Zinsen für solche Kredite teuer. Die Schulen selbst bieten oft attraktivere Teilzahlungsmöglichkeiten. Vergessen Sie nicht, alle Kosten in Zusammenhang mit der Heilpraktiker-Schule in Ihrer Steuererklärung anzugeben. In Betracht kommen (vorgezogene) Werbungskosten für einen ausgeübten Beruf oder Sonderausgaben.